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SWISS-UMZUEGE.CH

Ihr Umzugsunternehmen in der Schweiz

Richtigstellung und Transparenz: Stellungnahme der Swiss Umzüge & Entsorgung GmbH zur Kassensturz-Berichterstattung

Als regionales Schweizer Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen steht die Swiss Umzüge & Entsorgung GmbH seit vielen Jahren für Verlässlichkeit, saubere Arbeit und klare Preistransparenz bei Privatumzügen, Firmenumzügen und Räumungen.

Anlass für diese Seite ist der Beitrag im SRF-Magazin Kassensturz vom 25. August 2026. Da die Berichterstattung zwei Einzelfälle stark verkürzt und ohne Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen dargestellt hat, legen wir die Fakten hier für unsere Kunden, Partner und die Öffentlichkeit vollständig offen.

Höchste Preistransparenz: Wie unsere Offerten und Verträge funktionieren

Verlässlichkeit beginnt bei der Offerte. Wir distanzieren uns entschieden von unlauteren Praktiken oder versteckten Kosten. Unsere Auftragsabwicklung folgt einem klaren Standard:

  • Transparente Angebotserstellung: Jede Offerte basiert auf den detaillierten Angaben unserer Kunden wie Volumen, Etagen, Distanz und Zusatzleistungen.

  • Verbindliche ASTAG-Branchenstandards: Alle Verträge werden auf Basis der Allgemeine Umzugsbedingungen der Fachgruppe Möbeltransporte des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG abgeschlossen. Diese Regeln definieren Rechte, Pflichten und Leistungsumfänge für beide Seiten eindeutig.

  • Faire Abrechnung bei Mehraufwand: Ändert sich der vereinbarte Leistungsumfang am Umzugstag auf Wunsch des Kunden, beispielsweise durch den spontanen Transport von zusätzlichem Mobiliar oder Hausrat, wird dieser Zusatzaufwand nach den vertraglich klar geregelten Kriterien abgerechnet. Die Vereinbarung erfolgt transparent und direkt vor Ort.

Die vom Kassensturz dargestellten Fälle im Detail

Um die Berichterstattung sachlich einzuordnen, zeigen wir die vertraglichen Hintergründe der beiden aufgegriffenen Fälle auf:

1. Fall Frau S. (Umzug aus dem Jahr 2025)

  • Vertragliche Grundlage: Der Umzug fand im März 2025 statt. Gemäss Art. 13 der ASTAG-Bestimmungen müssen allfällige Transportschäden direkt bei der Ausladkontrolle gerügt und innerhalb von 2 Tagen schriftlich bestätigt werden.

  • Widersprüchliches Vorgehen einer Branchenexpertin: Die Kundin Frau S. ist beruflich im Kader der öffentlich-rechtlichen Gebäudeversicherung des Kantons Glarus tätig. Formalisierte Schadensabwicklungen, strikte Nachweisfristen und Kausalitätsprotokolle gehören dort zum täglichen Kerngeschäft. Es ist unverständlich, weshalb eine erfahrene Führungskraft aus der Versicherungsbranche über anderthalb Jahre hinweg keinen einzigen frist- oder formgerechten Schadensnachweis eingereicht hat.

  • Fehlender Schadensnachweis nach 17 Monaten: Die im SRF-Beitrag gezeigten Aufnahmen angeblicher Kratzer wurden im August 2026 gedreht, knapp 17 Monate nach dem Umzug. Nach über anderthalb Jahren lässt sich juristisch und praktisch nicht mehr nachweisen, ob Schäden durch unser Team oder durch spätere Eigeneinwirkungen entstanden sind. Keine öffentlich-rechtliche Versicherung würde Aufnahmen nach 17 Monaten ohne Übergabeprotokoll als Haftungsgrundlage akzeptieren.

2. Fall Frau B. (Spontane Leistungsausweitung vor Ort)

  • Vertragliche Grundlage: Vereinbart war ein reiner Teilumzug auf Stundenbasis für spezifisch definierte Möbelstücke.

  • Tatsächlicher Verlauf: Am Umzugstag entschied sich die Kundin Frau B. spontan vor Ort, nicht nur die vereinbarten Objekte, sondern den gesamten Hausrat transportieren zu lassen.

  • Transparente Nachverrechnung: Der höhere Rechnungsbetrag war die direkte, logische und vertraglich vollkommen korrekte Konsequenz dieses massiven Mehraufwands gemäss Art. 3 und 6 ASTAG. Dem Unternehmen wird hier die reguläre Verrechnung tatsächlich erbrachter Dienstleistungen fälschlicherweise als Unlauterkeit angelastet.

Unsere Betriebsrealität: Über 500 erfolgreiche Umzüge pro Jahr

  • Hohe Zufriedenheit: Wir wickeln monatlich 40 bis 50 Umzüge in der gesamten Schweiz ab. Über 95 % unserer Kundinnen und Kunden sind mit unserer Arbeit, unserer Pünktlichkeit und unserer Preisgestaltung vollkommen zufrieden.

  • Lückenlose Beweislage: Sämtliche Verträge, detaillierten Offerten, Einsatzprotokolle und der E-Mail-Verkehr zu den beiden Fällen wurden der SRF-Ombudsstelle zur Überprüfung eingereicht.

Als Schweizer KMU stellen wir uns jeder berechtigten Kritik und suchen bei Unstimmigkeiten stets das persönliche Gespräch. Wenn jedoch transparente Offerten und Verträge verdreht werden, schadet dies dem fairen Handwerk.

Haben Sie Fragen zu unseren Offerten, unseren Verträgen oder unseren ASTAG-Standards? Unser Kundenservice steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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